Leistungserhebungskonzept
Die gesetzlichen Regelungen zu unserem Leistungserhebungskonzept können hier nachgelesen werden:
vgl. Art. 52 BayEUG, unter www.gesetze-bayern.de - Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
vgl. § 28 BaySchO, unter www.gesetze-bayern.de - Bayerische Schulordnung
vgl. § 21 ff. GSO, unter www.gesetze-bayern.de - Schulordnung für die Gymnasien in Bayern GSO
Leistungserhebungskonzept Gymnasium Olching
(gültig ab September 2017)
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In der ersten Schulwoche nach den großen Ferien, am ersten Tag nach Ferien und an den drei letzten Tagen vor den Weihnachtsferien werden keine Leistungsnachweise gefordert. In der ersten Stunde im Fach nach Ferien werden keine unangekündigten schriftlichen Leistungsnachweise verlangt.
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An Tagen mit großen Leistungsnachweisen oder fachlichen Leistungstests werden keine weiteren schriftlichen Leistungsnachweise verlangt.
Unterstufe: In einer Woche sollen höchstens zwei schriftliche Leistungsnachweise der Art großer Leistungsnachweis oder Kurzarbeit verlangt werden.
Mittelstufe: In einer Woche sollen höchstens drei schriftliche Leistungsnachweise der Art großer Leistungsnachweis oder Kurzarbeit verlangt werden. Dabei sollen von diesen drei Leistungsnachweisen höchstens zwei große Leistungsnachweise sein.
Oberstufe: In einer Woche sollen höchstens zwei große Leistungsnachweise gefordert werden.
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An Tagen, die von großen Leistungsnachweisen frei sind, können mehrere kleine Leistungsnachweise stattfinden.
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In allen Jahrgangsstufen gibt es neben den Stegreifaufgaben (unangekündigte kleine Leistungsnachweise) ab dem Schuljahr 2017/18 auch Tests (angekündigte kleine Leistungsnachweise), die inhaltlich und im Umfang den Stegreifaufgaben entsprechen.
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Die Zahl der von den einzelnen Schülern geforderten Leistungsnachweise sollte innerhalb eines Faches und einer Jahrgangsstufe nicht beträchtlich abweichen. Die Klassenleiter achten auf eine gleichmäßige Verteilung der angekündigten Leistungsnachweise. Sollte es zu einer Phase sich häufender großer Leistungsnachweise kommen, so ist diese nach Möglichkeit von Kurzarbeiten freizuhalten. Über Einzelheiten der Leistungserhebung werden die Schüler und Erziehungsberechtigten in den ersten beiden Schulwochen informiert. Die Koordinierung der großen Leistungsnachweise erfolgt durch ein Mitglied der Schulleitung im Schulaufgabenkalender.
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Innerhalb dieses Leistungserhebungskonzepts treffen die Fachschaften fachspezifische Regelungen.
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Bei Absenz an Tagen mit angesagten Leistungsnachweisen muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden (gilt für alle Jahrgangsstufen). Dazu zählen auch von niedergelassenen Psychotherapeuten und Heilpraktikern ausgestellte Bescheinigungen.
gez. OStD René Horak
Leistungserhebungen im Schuljahr
Die rechtliche Grundlage für Art und Anzahl der Leistungserhebungen (§ 21 ff. GSO) ist im Internet unter der folgenden Adresse zu finden: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO. Schulinterne Grundsätze finden Sie in unserem Leistungserhebungskonzept (vgl. Homepage und Schulplaner).
Nachfolgend wird die jeweilige Zahl der Schulaufgaben (= Große Leistungsnachweise) pro Fach und Jahr mitgeteilt. Die von der Lehrerkonferenz beschlossenen Substitutionen (Ersetzung von Schulaufgaben) sind mit * gekennzeichnet und unter der Tabelle aufgelistet. Eine Koordination der Schulaufgabentermine, die starke Häufungen verhindern soll, ist sichergestellt.
Große Leistungsnachweise (Schulaufgaben) sollen so konzipiert sein, dass nicht überwiegend kurzfristig angelerntes Wissen abgerufen wird, sondern nachhaltig gesichertes Wissen und Können unter Einbeziehung von Grundwissen geprüft werden. Deshalb sind kontinuierliche Mitarbeit im Unterricht und gewissenhafte Erledigung der Hausaufgaben die beste Schulaufgabenvorbereitung. Dadurch kann die Vorbereitung auf die Leistungserhebung unmittelbar vor dem Prüfungstermin deutlich verringert werden.
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alle Ausbildungsricht. |
NTG |
WSG-W |
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Jahrgangsstufe |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
8 |
9 |
10 |
Deutsch |
4* |
4 |
4 |
4 |
4 |
3 |
4 |
4 |
3 |
Englisch 1. FS |
4 |
4 |
4* |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Latein 2. FS |
- |
4 |
4 |
4 |
3 |
3* |
4 |
3 |
3* |
Franz. 2. FS |
- |
4 |
4 |
4* |
3 |
3* |
4* |
3 |
3* |
spätbeg. FS Ital. |
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- |
- |
- |
- |
4* |
- |
- |
4* |
Mathematik |
4 |
4 |
4 |
3 |
4 |
3 |
3 |
4 |
3 |
Physik |
- |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Chemie |
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- |
- |
2 |
2 |
2 |
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Wirtsch. u. Recht |
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- |
- |
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2 |
2 |
2 |
* Substitutionen (vgl. § 22 (2) GSO):
5. Jgst. Deutsch: eine mündliche statt einer schriftlichen Schulaufgabe
7. Jgst. Englisch: eine mündliche statt einer schriftlichen Schulaufgabe
8., 10. Jgst. Französisch: eine mündliche statt einer schriftlichen Schulaufgabe
10. Jgst. Latein: eine mündliche statt einer schriftlichen Schulaufgabe
10. Jgst. Italienisch: eine mündliche statt einer schriftlichen Schulaufgabe
Die Schulaufgabenzahlen in der Qualifikationsphase (11. und 12. Jahrgangsstufe) sind durch die Schulordnung (GSO) festgelegt. Demnach wird in jedem Fach eine Schulaufgabe pro Halbjahr gehalten. Die Leistung wird 1:1 mit dem Durchschnitt aus den kleinen Leistungsnachweisen verrechnet.
In den Jgst. 5-10 werden nur in Kernfächern große Leistungsnachweise verlangt, also Schulaufgaben geschrieben. In allen anderen Vorrückungsfächern existieren z. T. fachschaftsinterne Regelungen bezüglich kleiner Leistungsnachweise, die der Sicherung des Grundwissens dienen sollen. Bitte fragen Sie im Einzelfall beim Fachlehrer Ihres Kindes nach.
Bitte beachten Sie, dass an Tagen mit angesagten Leistungsnachweisen in allen Jahrgangsstufen im Krankheitsfall ein Attest vorzulegen ist.