Hausordnung

Die Hausordnung soll unseren Umgang regeln, das Lernen und Lehren leichter machen und das Leben und Arbeiten in der Schule verbessern helfen. Sie ergänzt die Schulvereinbarung und ist in ihrem Geiste umzusetzen.

1. Verantwortung für Klassenzimmer, Schulgelände und Umwelt und sich selbst

  • Mittelpunkt unseres schulischen Arbeitens sind Klassenzimmer und Fachräume. Wir gestalten und pflegen sie so, dass wir uns gerne in ihnen aufhalten und eine gute Unterrichtsatmosphäre entsteht. Die Klassengemeinschaft und insbesondere die von ihr bestellten Ordnungsdienste übernehmen dafür die Verantwortung.
  • Bei Unterrichtsende werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen, die Beleuchtung ausgeschaltet sowie Tafel und Boden sauber hinterlassen. Der Müll wird sortiert und regelmäßig in die entsprechenden Behälter entsorgt.
  • Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulbereich, einschließlich der Außenanlagen. Auch die Sanitäreinrichtungen verlassen wir so, wie wir sie vorzufinden wünschen. Die klassenübergreifend zu erledigenden Aufgaben (z. B. der Pausendienst) werden gewissenhaft erfüllt.
  • Wir gehen mit Schuleigentum (Schulgebäude, Möbeln, Geräten, Büchern, etc.) sorgfältig um. Wir stehen dazu, wenn wir etwas beschädigt haben. Beschädigungen oder Gefahrenpunkte werden umgehend einer Lehrkraft oder im Sekretariat gemeldet, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Jede Reparaturmaßnahme verursacht Kosten und geht somit zu Lasten von Neuanschaffungen.
  • Die Schule ist ein Lern- und Arbeitsort. Dies wird auch durch ästhetisch angemessene Kleidung ausgedrückt.
  • Wir achten darauf, uns im Umfeld der Schule angemessen zu bewegen, d. h. wir verursachen keinen Schmutz und Lärm in den umgebenden Gebäuden, insbesondere dem Einkaufszentrum, und konsumieren im Sichtbereich der Schule weder Alkohol, Zigaretten noch andere Rauschmittel.

2. Allgemeine Regeln und Richtlinien

  • Während der Unterrichtszeit, einschließlich Pausen und Vertretungs- bzw. EVA-Stunden, dürfen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 10 den Pausenbereich nicht verlassen. Dies gilt nicht für die im Stundenplan festgelegte Mittagspause. Der Unterricht darf durch das Verhalten während Vertretungs- und EVA-Stunden nicht gestört werden.
  • Befindet sich keine Lehrkraft im Klassenzimmer, bleiben die Schülerinnen und Schüler im Raum und verhalten sich ruhig, bis eine Lehrkraft eintrifft oder eine Beaufsichtigungsregelung getroffen ist. Die Zimmertür bleibt offen. Die Klassensprecher melden die Abwesenheit der Lehrkraft 10 Minuten nach stundenplanmäßigem Unterrichtsbeginn im Sekretariat. Darüber hinaus dürfen Schülerinnen und Schüler nicht unbeaufsichtigt im Klassenzimmer bleiben.
  • Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in der Pause den jeweiligen Unterrichtsraum, der von der Lehrkraft verschlossen wird, und die oberen Stockwerke. Der Aufenthalt im Oberstufentrakt ist grundsätzlich nur den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe erlaubt. Bedingt durch anderweitige Nutzung, z. B. Nachmittagsbetreuung, kann der Zugang eingeschränkt werden.
  • Bewegte Pause – Nutzung des Sportplatzes: Der Sportplatz darf außerhalb des Sportunterrichts nur während der „Bewegten Pause“ betreten werden; den Anweisungen der Schülermentoren („Security“) ist zu folgen. In den Wintermonaten bleibt der Sportplatz für Nutzungen außerhalb des Sportunterrichts gesperrt.
  • Im Unterricht wird nicht gegessen und nur nach Absprache getrunken. Während des Stundenwechsels findet kein Pausenverkauf statt.
  • Die ins Freie führenden Notfalltüren dürfen nur im Alarmfall benutzt werden.
  • Unterrichtsstörende oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule gebracht werden. Die Schule ist verpflichtet, solche Gegenstände sicherzustellen. Glasflaschen sind auf dem Schulgelände nicht zulässig.
  • Auf dem Schulgelände ist das Rauchen nicht gestattet.
  • Fahrräder werden ausschließlich am dafür vorgesehenen Abstellplatz abgestellt. Der Durchgang zum Lehrerparkplatz muss freigehalten werden (Markierung beachten!). Das Parken auf dem Lehrerparkplatz ist Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht gestattet.

3. Elektronische Geräte

  • Mit dem Betreten des Schulgeländes sind digitale Speichermedien ,wie z. B. Mobiltelefone, mp3-Player und ähnliche für die Dauer des Aufenthalts in der Schule abzuschalten und in der Schultasche zu verstauen. Dies gilt auch in der Pause, in Zwischenstunden oder während der Mittagspause. Eine Benutzung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach erfolgter Erlaubnis durch eine Lehrkraft oder eine Verwaltungsangestellte gestattet.
  • Ausdrücklich untersagt sind das Fotografieren ,Filmen sowie Mitschneiden von Ton im Unterricht, von Mitschülern und Lehrkräften ohne Einwilligung der Betroffenen. Solche Aufnahmen verletzen Persönlichkeitsrechte.
  • Ausnahmen können für schulische Veranstaltungen gelten, auf denen alle Beteiligten mit solchen Aufnahmen rechnen müssen, z. B. Schulfest, Tag der offenen Tür, Willkommensparty u. Ä.. Die Rechte derjenigen Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte sich gegen die Darstellung ihrer Kinder in Bild und Ton auf der Schulhomepage oder in sonstigen Veröffentlichungen der Schule ausgesprochen haben, sind auch in diesen Fällen zu wahren.

4. Mensa/Aufenthaltsbereich im Erdgeschoß

  • Die Mensa ist in zwei Bereiche unterteilt. Der vordere Bereich (Raum vor der Essensausgabe) ist ausschließlich zum Einkauf bzw. zum Essen vorgesehen. Der hintere Bereich dient als Aufenthaltsraum. Während der Essenszeiten haben im gesamten Mensabereich diejenigen Schülerinnen und Schüler Vorrang, die sich verpflegen.
  • Das in der Mensa ausgegebene Essen wird hier verzehrt. Das Geschirr und Mobiliar darf nicht aus dem Mensabereich mitgenommen werden.
  • Die Anweisungen der Mitarbeiter in der Mensa sind zu befolgen.
  • Lieferungen von Fremdanbietern aufs Schulgelände, z. B. Pizzaservice, sind nur außerhalb der Geschäftszeiten von Mensa und Kiosk und nur in Ausnahmefällen zulässig.

5. Verhalten bei Alarm

  • Bei Alarm ertönt über die Lautsprecher ein Sirenenton. Der Unterricht wird sofort abgebrochen. Die Schülerinnen und Schüler schließen die Fenster, verlassen unverzüglich die Räume und versammeln sich am vorgesehenen Treffpunkt. In jedem Klassenzimmer hängt ein Plan über den einzuschlagenden Fluchtweg und den Sammelplatz. Der Lehrer muss das Absentenbuch mitnehmen, um die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Sammelplatz überprüfen zu können.

Die Hausordnung wurde in der vorliegenden Form am 12.09.2017 in Kraft gesetzt.

gez. Theresa Bauer
für die SMV
gez. Dieter Metzmann
Elternbeiratsvorsitzender
gez. René Horak
Schulleiter